Krankheit im Urlaub

Krankheit im Urlaub - was tun?

Krankheit im Urlaubt
Natürlich soll der Urlaub die schönste Zeit des Jahres werden, doch wer Urlaub im Ausland macht, sollte sich im Voraus informieren, was passiert, wenn medizinische Versorgung im Ausland notwendig wird. Viele Menschen haben große Angst vor einem Arztbesuch im Ausland. Dabei muss das im Grunde gar nicht sein. Zumindest, wenn man vorsorgt. Krankheit im Urlaub ist sicherlich nicht schön, aber die medizinische Versorgung im Ausland ist nicht zwingend schlechter, als hierzulande.

Krankheit im Urlaub – ausreichender Krankheitsschutz

Damit während dem Urlaub im Krankheitsfall beruhigt zum Arzt gehen kann, sollte man schon vor dem Reiseantritt alles dafür Notwendige vorbereiten. Hat man sich schon während der Urlaubsplanung mit einer Auslandskrankenversicherungen auseinander gesetzt und sich um eine solche gekümmert, hat man schon mal eine Sorge weniger.

Zudem sollten sich Arbeitnehmer vorab beim Arbeitgeber erkundigen, was im Krankheitsfall zu tun ist, denn es besteht Meldepflicht bei Krankheit im Urlaub.

Auslandskrankenversicherung nicht vergessen

Gerade beim Urlaub im Ausland ist eine Auslandskrankenversicherung wichtig. Diese sorgt dafür, dass man genau die medizinische Versorgung im Ausland bekommt, die man auch braucht.

Krankenrücktransport aus dem Urlaubsland

Ein Arztbesuch im Ausland kann je nach Umständen teuer werden, besonders wenn man so krank im Urlaub wird, dass die Rückreise gefährdet ist. Ein Rücktransport einer erkrankten Person kann je nach Urlaubsland bis zu 120.000 Euro kosten. Es rechnet sich also immer, für Sicherheit zu sorgen. Mit einer Auslandskrankenversicherung sichert man sich gegen viele Notfälle im Urlaub ab.

Zusätzlicher Versicherungsschutz bei riskanten Sportarten

Wenn Sie einen Aktivurlaub planen, ist unter Umständen weiterer Versicherungsschutz notwendig. Betreibt man bestimmte Sportarten wie etwa das Tauchen, sollte abgewogen werden, eine spezielle Versicherungsform eigens für Taucher abzuschließen.

Medizinische Standards am Reiseziel beachten

Im Hinblick auf eine eventuell anstehende Erkrankung während der Urlaubszeit, ist es ratsam, sich über die spezifischen Modalitäten und Behandlungsweisen im Urlaubsland schlau zu machen. Zwar erhält man in den meisten Ländern einen vergleichbar guten Standard, wie wir es von zuhause gewöhnt sind, jedoch gibt es natürlich auch Länder, in denen man einige Abstriche in Kauf nehmen muss. Doch im Ausland zum Arzt zu gehen, stellt in der Regel weltweit eine effektive Versorgung des Erkrankten dar.

Passende Auslandskrankenversicherung wählen

Wenn man sich nach einer Auslandskrankenversicherung erkundigt, dann kann es sinnvoll sein, diese direkt im Reisebüro mit der Buchung zu kombinieren. Hier finden sich viele Angebote, die für einen guten Schutz beim Urlaub im Ausland sorgen.

Empfehlung des Reiseveranstalters

Der Arztbesuch im Ausland kann einen schnell vor viele Fragen stellen, schon alleine, weil man die Sprache nicht spricht. Wer krank im Urlaub wird, sollte mit dem Reiseveranstalter Rücksprache halten, dieser weiß meistens, wo es eine gute medizinische Versorgung im Ausland gibt und kennt bei Bedarf sicher auch Anlaufstellen, wo die Sprache nicht zum Hindernis wird.

Wer im Ausland zum Arzt muss, der sollte keine Angst haben, denn die Möglichkeiten sind dort zwar unter Umständen anders, aber nicht unbedingt schlechter. Beim Abschluss des Krankenschutzes wird der Beitrag für diesen individuell nach Länge des Urlaubs aufgerechnet.

Ganzjähriger Versicherungsschutz

Auch ein durchgängiger Einjahresschutz ist möglich. Bei vorzeitigem Urlaubsabbruch werden z. T. Prämien zurückerstattet. Einen Eigenanteil muss man in der Regel nicht zahlen. Einige Krankenversicherungen für´s Ausland haben Altersgrenzen, bis wann sie überhaupt Versicherungsschutz gewähren.

Meldepflicht bei Krankheit im Urlaub

Werden Sie im Urlaub krank, sollten Sie nicht nur Ihre Pflichten als Arbeitnehmer kennen, sondern vor allem auch Ihre Rechte. Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs muss an den Arbeitgeber gemeldet werden. Dadurch werden Ihnen die Urlaubstage wieder gutgeschrieben.

Was man als Arbeitnehmer wissen muss

Niemand will es hoffen, doch leider kommt es vor: Krankheit im Urlaub. Wird man als Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank im Urlaub, muss man aufgrund der Meldepflicht den Arbeitgeber schnellstmöglich darüber informieren. Ebenfalls gibt es im solchen Falle auch eine Nachweispflicht. Durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann dieser nachgekommen werden. Auch die Krankenkasse ist unverzüglich zu informieren. Nachfolgend weitere Informationen, was es zu beachten gilt.

Krank im Urlaub – Was nun?

Sobald mit im Urlaub erkrankt, muss man einen Arzt aufsuchen, damit dieser einerseits bei der Krankheit im Urlaub behandeln, diese zugleich aber auch gegenüber dem Arbeitgeber durch die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung attestieren kann.

In der AU-Bescheinigung muss die voraussichtliche Dauer bis zur Genesung angeführt sein. Der Gesetzgeber sieht zudem vor, dass ein Nachkommen der Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber unverzüglich passieren muss. Dies kann unter Umständen sogar am Tag der Feststellung der Erkrankung erforderlich sein. Es sei denn, man ist krankheitsbedingt nicht in der Lage.

Dennoch gilt zunächst: Unverzüglich und ohne schuldhafte Verzögerung. Auch beim Auslandsurlaub muss dies berücksichtigt werden. Dann muss der Arbeitgeber auch über die Anschrift des Erkrankten informiert werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auf dem schnellstmöglichen Weg an den AG zu erbringen.

Krankheit im Urlaub: Weitere Bestimmungen

Wenn schon die Urlaubsfreude durch die Krankheit im Urlaub deutlich getrübt sein dürfte, ist damit noch nicht genug. Arbeitnehmer senden am besten die Krankmeldung per Fax zum direkten Vorgesetzten.

So kann man einerseits anhand der Faxsendebescheinigung den Nachweis erbringen, der Meldepflicht unverzüglich nachgekommen zu sein und zum anderen ist dies ein wirklich schneller Weg. Kosten für die Zusendung sind vom Arbeitnehmer zu tragen.

Weigert man sich, dem Arbeitgeber die Anschrift von Krankhaus, Hotel oder Pension mitzuteilen, kann dies zur Verweigerung der Entgeltfortzahlung führen. Ein kleines Trostpflaster gibt es jedoch gemäß dem Bundesurlaubsgesetz.

Wird man schon arbeitsunfähig krank im Urlaub, werden die attestierten Krankentage dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben. Doch eigenmächtig verlängert werden darf der Urlaub nicht. Die wieder gutgeschriebenen Urlaubstage können also nicht angehängt werden.

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